Haftung ohne BGV A3 Prüfung
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Nachweis der Prüfung
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Im Schadenfall muss der Eigentümer den
einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte dem Versicherer und der
Berufsgenossenschaft nachweisen. Die erfolgt durch die regelmassige Prüfung nach
DI VDE 0701/702. Ohne Nachweis schließen die Berufsgenossenschaften sowie
Versicherungen eine Haftung aus.
Nur ein Nachweis der durchgeführten
Prüfung entbindet Sie von der Haftung. |
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Durch eine regelmäßige Überprüfung der
Elektrogeräte nach BGV A3 schützen Sie sich vor der Haftung
bei Unfällen und wirtschaftlichen Schäden.
Die Berufsgenossenschaften schließen
ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein nicht nach BGV A3
geprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen. Des weitern können bei Verstößen gegen
solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit Geldbußen geahndet werden. Der damit verbundene schriftliche
Prüfungsnachweis nach BGV A3 entbindet Sie von der
Haftung. |
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BGV A3
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BGV A3 ist die vorgeschriebene regelmäßige
Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln nach den Vorschriften der VDE,
der Berufsgenossenschaft und der Betriebssicherheitsverordnung.
Die regelmäßige Überprüfung aller Elektrogeräte
in Betrieben nach BGV A3 (bisher VBG4 bzw. BGV A2) ist
seit dem 01.04.1979 Pflicht. Eine Nichteinhaltung der Prüfung wird
mit Bußgeld belegt! Grundsätzlich sind alle elektrisch
betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels
Steckvorrichtung an einer Steckdose angeschlossen sind.
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